Landkreis. Im Landkreis Rotenburg/Wümme wurde am 3. Januar der Ausbruch der
Geflügelpest in einem Putenbestand in der Samtgemeinde Sottrum amtlich
festgestellt. Die rund 11.000 Tiere des betroffenen Bestands wurden zwischenzeitlich
bereits tierschutzgerecht getötet. Von den Sperrzonen rund um den Ausbruchsbetrieb
sind auch große Teile im Norden des Landkreises Verden betroffen.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung hat das Veterinäramt des Landkreises
Verden Sperrzonen rund um den Ausbruchsbetrieb festgelegt und am Sonntag, 4.
Januar eine entsprechende Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Sie
tritt am Montag, 5. Januar in Kraft und ist auf der Internetseite des Landkreises unter
www.landkreis-verden.de/bekanntmachungen abrufbar.
Die Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den
Ausbruchsbetrieb umfasst im Landkreis Verden im Wesentlichen die Ortschaften
Ottersberg, Ottersberg-Bahnhof und Wümmingen im Flecken Ottersberg sowie den
östlichsten Zipfel der Gemeinde Oyten.
Die Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den
Ausbruchsbetrieb erstreckt sich über den größten Teil des Flecken Ottersberg, über
weite Teile der Gemeinde Oyten, die nordöstlichen Randbereiche der Stadt Achim
sowie nördliche Randbereiche des Flecken Langwedel. Der genaue Grenzverlauf von
Schutz- und Überwachungszone ist der Karte in der Allgemeinverfügung zu
entnehmen.
In der Schutz- und Überwachungszone liegen im Landkreis Verden knapp 380
Geflügelhaltungen mit einem Gesamtbestand von rund 83.000 Tieren. Sie alle
unterliegen der amtlichen Beobachtung. Sämtliches gehaltenes Geflügel innerhalb der
Sperrzone muss in Ställen gehalten werden. Das gilt auch für Betriebe mit weniger als
50 Tieren, die bislang von der kreisweiten Pflicht zur Aufstallung befreit waren.
Darüber hinaus sind die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen
insbesondere eine strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung sowie sorgfältige
Hände- und Schuhdesinfektion.
Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten bzw. nur mit
Ausnahmegenehmigung erlaubt. Auffällige Tierverluste und Krankheitsfälle beim
Geflügel sind sofort dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des
Landkreises Verden unter der Telefonnummer (04231) 15-770 oder per E-Mail:
veterinaerdienst@landkreis-verden.de zu melden.
(pm)

Mosterei Finkenburg


