Die Sperrzonen rund um den von einem Ausbruch der Geflügelpest
betroffenen Putenmastbetrieb in der Samtgemeinde Sottrum im Landkreis Rotenburg
Anfang Januar werden schrittweise gelockert und aufgehoben. Von den Sperrzonen
sind auch große Teile im nördlichen Landkreis Verden betroffen.
Bereits mit Wirkung zum 26. Januar wird die 3-Kilometer-Schutzzone um den Betrieb
aufgehoben. Sie geht in der 10 Kilometer umfassenden Überwachungszone auf, die
vorerst bestehen bleibt. Innerhalb der Überwachungszone gilt nach wie vor eine
Aufstallungspflicht für sämtliche, auch kleinste Geflügelhaltungen.
Zum 4. Februar wird dann auch die Überwachungszone aufgehoben. Der
Geflügelpestausbruch gilt damit als beendet. Geflügelhalter mit weniger als 50 Tieren
in dem Gebiet unterliegen dann nicht mehr der Pflicht zur Aufstallung. Betriebe mit
mehr als 50 Tieren haben jedoch weiterhin kreisweit ihr Geflügel in Ställen oder
geschlossenen Unterständen zu halten.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am 23. Januar auf
der Internetseite des Landkreises Verden veröffentlicht und tritt am 26. Januar in Kraft. (pm)

Mosterei Finkenburg


