Kommunalwahlen am 12. September. Briefwahlunterlagen rechtzeitig an die Gemeinde zurücksenden
Landkreis.Wahlbriefe dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig bei der Gemeinde eingehen. Die Verantwortung dafür trägt die wählende Person. Darauf weist die Kreiswahlleitung hin. Eine Sonderleerung der öffentlichen Briefkästen durch die Post findet nicht statt. Anders als bei anderen Wahlen ist es bei der Kommunalwahl auch nicht möglich, mit dem zur Ausübung der Briefwahl übersandten […]