Abfallberatung gibt Hinweise zur Weihnachtsbaumabfuhr
Landkreis. Vom 13. bis 29. Januar werden im Landkreis Verden wieder die Weihnachtsbäume eingesammelt. Die Termine sind auf dem Müllabfuhrkalender 2026 vermerkt und mit einem „W“ in grünem Kasten gekennzeichnet. Das mit der Abfuhr beauftragte Unternehmen geht davon aus, dass die Abfuhr trotz schwieriger Straßenverhältnisse weitgehend wie geplant erfolgen kann. Sollten einzelne Straßen doch noch unbefahrbar sein, werden die betroffenen Bäume an den Folgetagen nachträglich abgeholt.

Mosterei Finkenburg
Die Bäume müssen am jeweiligen Abfuhrtag bis 6 Uhr bereitgelegt sein. Die Weihnachtsbäume sind gut sichtbar so vor dem Grundstück zu platzieren, dass Fahrzeuge und Personen nicht behindert oder gefährdet werden. Damit die Tannenbäume nicht übersehen werden, sollten sie nicht an oder vor grünen Hecken, in Einfahrten oder hinter parkenden Autos abgelegt werden. Die Abfallberatung empfiehlt, die Weihnachtsbäume an den bekannten Abfallbehälterstellplätzen zur Abholung bereitzulegen.
Größere Bäume sind auf maximal 2,20 Meter zu kürzen. Die Bäume dürfen einen Stammdurchmesser von maximal 15 Zentimetern haben. Für eine weitere Verwertung müssen die Bäume restlos abgeschmückt und frei von Lametta und anderen Dekorationen sein. Die Weihnachtsbäume dürfen nur für den im Abfuhrkalender angegebenen Abfuhrtag an die Straße gestellt werden. Später herausgestellte Weihnachtsbäume werden nicht mehr abgeholt.
Für die Abfuhr der Weihnachtsbäume werden die Sperrmüllfahrzeuge genutzt. Aus diesem Grund kann die Sperrmüllabfuhr im Januar nur eingeschränkt durchgeführt werden. Sämtliche Abfuhrtermine der Müllabfuhr können über die Online-Dienste der Abfallwirtschaft unter www.landkreis-verden.de/abfall-online abgerufen werden und sind auch in der Abfall-App des Landkreises Verden verfügbar.
Die Sammeltermine der Weihnachtsbaumabfuhr im Einzelnen:
- 13. Januar: Stadt Achim
- 14. Januar: Stadt Achim
- 15. Januar: Gemeinde Oyten
- 20. Januar: Stadt Verden (Aller)
- 21. Januar: Stadt Verden (Aller)
- 22. Januar: Samtgemeinde Thedinghausen
- 26. Januar: Flecken Langwedel
- 27. Januar: Gemeinden Kirchlinteln
- 28. Januar: Flecken Ottersberg
- 29. Januar: Gemeinde Dörverden
(pm)


