Viele Jahre gab es auch in Achim die Situation nicht, dass Schnee und Eis(glätte)
über mehrere Tage Bestand haben. Und auch die Wetterprognose für die nächsten
Tage sieht diesbezüglich keine Besserung vor. Von daher bittet die Stadt Achim
nochmal mit Nachdruck alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihrer
Pflicht nachzukommen und die Straßenreinigungssatzung sowie die -Verordnung zu
erfüllen.
In Achim gilt ein eingeschränkter Winterdienst. Der städtische Bauhof hat aktuell alle
öffentlichen Flächen, die ihm der Streu- und Räumungsplan verpflichtend vorgibt,
bearbeitet und kümmert sich nun je nach Ressourcen um die Nachbearbeitung.
„Generell gilt, dass unsere Kräfte nicht überall gleichzeitig und nicht immer überall
sofort sein können. Auch kommt es vor, dass abstumpfende Mittel auf bereits
gestreuten Straßen erneut überfrieren können“, erklärt Stadtsprecher Kai Purschke.
Er kündigt im Namen der Stadt Achim an, dass es fortan Kontrollen durch die
Bauhof-Mitarbeiter geben wird, die gegebenenfalls auch an Türen klingeln, um die
privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an ihre Pflichten zu erinnern.
Diese haben dann bis zum nächsten Tag Zeit, Schnee und Eis vor ihrem Grundstück
zu entfernen. „Ansonsten müssen wir sie leider zur Kasse bitten, weil dann der
Bauhof dies für sie übernehmen muss, um die Verkehrssicherheit herzustellen“,
ergänzt Purschke. Das aber wolle die Stadt Achim vermeiden und appelliert daher,
beim Winterdienst mitanzupacken – so wie es die Straßenreinigungssatzung und –
verordnung vorsehen.
Darin ist unter anderem geregelt, dass vor einem Grundstück eine mindestens 1,50
breite Schneise freizuräumen ist. Das gilt auch für gemeinsame Geh- und Radwege.
Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, ist ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen
auf der Fahrbahn freizuhalten. Die Winterdienstpflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20
Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr und ist innerhalb dieser Zeiten
bei Bedarf zu wiederholen. Aktuell erlaubt die Lage, dass bei Vereisungen auch
Auftaumittel wie Streusalz verwendet werden dürfen. Wer seinen Reinigungspflichten
nicht nachkommt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße.
Alle weiteren Informationen zum Winterdienst, zur Räum- und Streupflicht und zur
Satzung sowie Verordnung finden Bürgerinnen und Bürger online unter
www.achim.de/winterdienst. (pm)

Mosterei Finkenburg


